Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein 25./26. März 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Naturschutz/ Ökologie (dort beschlossen am: 22.02.2023) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 24.02.2023, 16:15 |
Ö2: Biodiversität konsequent schützen!
Antragstext
Die Situation der Biodiversität (Artenvielfalt, Genetische Vielfalt, Vielfalt
von Lebensräumen) ist nicht nur welt- und europaweit, sondern auch in Schleswig-
Holstein unbefriedigend bis schlecht.
Das Land Schleswig-Holstein hat sich mit seiner Biodiversitätsstrategie dazu
verpflichtet, den Zustand der Biodiversität zu verbessern. Mittlerweile hat auch
die Staatengemeinschaft beschlossen, dass die bisherigen Ziele nicht ausreichen.
So hat die Weltnaturkonferenz (CBD COP 15) in Montreal beschlossen, zukünftig
30% der Land- und Seeflächen unter Schutz zu stellen. Ähnliche Ziele hat auch
die EU mit ihrer Biodiversitätsstrategie und mit dem geplanten Restauration Law
beschlossen.
Nach der EU-Biodiversitätsstrategie soll der Anteil der gesetzlich geschützten
Gebiete an Land und auf See zukünftig 30% betragen, 10% der Land- und Seeflächen
sollen einem „strengen“ Schutz unterliegen.
Dies kann nur so interpretiert werden, dass dort alle Nutzungen, die nicht der
Umsetzung der Schutzziele dienen, zu untersagen sind.
In vielen Schutzgebieten finden dagegen immer noch Nutzungen statt, die den
Schutzzielen entgegenstehen: Fischerei in den Meeresschutzgebieten,
Forstwirtschaft in geschützten FFH-Wäldern und Dünger- und Pestizideinsatz auf
Grünland und Äckern in Naturschutzgebieten. Der Grund für die fehlende Umsetzung
von geltendem Recht sind oft Geld- oder Personalmangel in den
Naturschutzbehörden.
Nach dem geplanten EU-Restoration Law sind weitere 20% gestörter Lebensräume
wiederherzustellen.
Der Landesparteitag von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert seine
Vertreter*innen in der Landesregierung, der Landtagsfraktion und den
Kreistagsfraktionen im Rahmen ihrer Kompetenzen auf,
- in Schleswig-Holstein das weltweit und europäisch vereinbarte Ziel von 30
% Schutzgebieten an Land und auf See bis 2030 konsequent umzusetzen
- auf mindestens einem Drittel der Schutzgebiete an Land nur noch Nutzungen
zuzulassen, die dem Schutzzweck des jeweiligen Gebietes dienen
- 50% der Meeresschutzgebiete vollständig aus der Nutzung zu nehmen
- geeignete Flächen auszuwählen, auf denen die Wiederherstellung gestörter
Lebensräume das Ziel ist.
Zudem ist eine angemessene Finanzierung für den Erhalt der Schutzgebiete zu
sichern. Erforderlich sind verbesserte Sach- und Personalmittel
- zur Überwachung von Schutzgebietsbestimmungen, idealerweise durch ein
landesweites System von hauptamtlichen Gebietsbetreuer*innen
- für die Erstellung und Kontrolle von Managementplänen
- für die regelmäßige Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- für ein Erfolgsmonitoring zur Verbesserung der Schutzmaßnahmen
- Die finanzielle Ausstattung für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in
Schutzgebieten sollte im Schnitt mindestens der Höhe der Förderung der
ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik entsprechen (ca. 300 Euro pro
Hektar).
Im Rahmen der Landesplanung ist darauf hinzuwirken, dass die Eignungs- und
Vorranggebiete des Naturschutzes das 30/10-Ziel in den Regional- und
Landschaftsrahmenplänen mit entsprechenden Darstellungen und Flächenanteilen
abbilden.
Zumindest auf den 10% der Land- und Seeflächen, die einem strengen Schutz
unterliegen, ist auf die Darstellung überlagernder Flächennutzungen wie z.B.
Tourismus, Abbau von Bodenschätzen oder Landwirtschaft zu verzichten.
Wir gehen davon aus, dass auch der geplante Ostsee-Nationalpark nach
internationalen IUCN-Kriterien ausgewiesen wird und damit zur Unterstützung der
Ziele der CBD und der EU-Biodiversitätsstrategie beitragen wird.
Um Einschränkungen bestehender Nutzungen möglichst gering zu halten, sind die
zusätzlich erforderlichen Flächen in erster Linie dort auszuweisen, wo Flächen
bereits jetzt einen hohen Wert für die Biodiversität haben oder dort, wo sich
z.B. aus Gründen des Klimaschutzes und der erforderlichen Klimafolgenanpassung
oder des Trinkwasserschutzes ebenfalls Nutzungseinschränkungen ergeben.
Besonders geeignete Gebiete sind daher an bereits bestehende Schutzgebiete oder
Kernaktionsräume der Biodiversitätsstrategie angrenzende Flächen,
Überschwemmungsflächen, Bereiche mit organischen Böden oder lockere Sandböden,
die nur geringen Schutz für das Grundwasser bieten.
In Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete,
Nationalparks) und in einer Pufferzone von einem Kilometer im Umkreis dieser
Schutzgebiete soll nur ökologischer Landbau erlaubt sein, im Umkreis von zwei
Kilometern soll der Einsatz von synthetischen Düngemitteln und Pestiziden stark
eingeschränkt werden. Hierfür sind entsprechende Förderprogramme aufzulegen.
Begründung
Begründung:
Die Ausweisung weiterer Schutzgebiete zur Erhaltung der Biodiversität ist erforderlich, damit die welt- und EU-weit beschlossenen Ziele zum Schutz der Biodiversität umgesetzt werden können und nicht, wie ähnliche Beschlüsse der Welt-Biodiversitätskonferenz von Rio 1992, weitestgehend wirkungslos bleiben.
Damit die Gebiete mit entsprechenden Schutzauflagen ausgewiesen und in der Landesplanung dargestellt werden können, ist die personelle Ausstattung der zuständigen Behörden zu verbessern.
EU-Biodiversitätsstrategie:
EU Nature Restoration Law:
Eine Studie der Universität Koblenz-Landau zeigt, dass Insekten selbst in Naturschutzgebieten stark mit Pestiziden belastet sind, und fordert pestizidfreie Pufferzonen von 2 Kilometern Breite um Naturschutzgebiete.
Unterstützer*innen
- Marlene Langholz-Kaiser (KV Flensburg)
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Katharina Diekmann (KV Pinneberg)
- Christof Martin (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Marilla Meier (KV Lübeck)
- Markus Winkler (KV Schleswig-Flensburg)
- Petra Kärgel (KV Pinneberg)
- Ullrich Kruse (KV Stormarn)
- Claudia Jürgens (KV Kiel)
- Ralph Sieber (KV Schleswig-Flensburg)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
- Claudia Block-Giencke (KV Stormarn)
- Martina von Prondzinski (KV Pinneberg)
- Joachim Dreher (KV Pinneberg)
- Jannes Winkler (KV Schleswig-Flensburg)
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