Erfolgt mündlich.
Antrag: | Friedlicher Protest ist kein Terrorismus |
---|---|
Antragsteller*in: | Luca Brunsch (KV Kiel) |
Status: | Unterstützer*innen sammeln (Berechtigung: Grünes-Netz-Nutzer*innen) |
Angelegt: | 17.03.2023, 21:26 |
Antrag: | Friedlicher Protest ist kein Terrorismus |
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Antragsteller*in: | Luca Brunsch (KV Kiel) |
Status: | Unterstützer*innen sammeln (Berechtigung: Grünes-Netz-Nutzer*innen) |
Angelegt: | 17.03.2023, 21:26 |
Die Unterstützung von Initiativen und Projekten, die sich für den
friedlichen zivilen Ungehorsam einsetzen
Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein stellt sich hinter Forderungen nach konsequenterem Klimaschutz und der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimavertrags. Wir betonen: Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung eines Tempolimits sind sinnvoll und notwendig, um die gesetzlichen Verpflichtungen des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen. Wird die Zielverfehlung im Gebäude- und Verkehrssektor dagegen untätig hingenommen, steht dies in Konflikt mit geltendem Recht.
Dieser Kontext macht besonders deutlich: die Forderungen der Letzten Generation sind kein Angriff auf die Demokratie oder das Grundgesetz. Sie sind legitime Lösungsvorschläge in einer dringend notwendigen Debatte. Auch deshalb verbietet sich ein Vergleich mit Terrororganisationen wie der RAF.
Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein verurteilt gewalttätige Angriffe auf
Demonstrierende der sogenannten Letzten Generation. Wir lehnen jeden Vergleich
von friedlichen Protesten mit der RAF oder anderen Terrororganisationen ab.
Wir fordern:
Keinen Einsatz von Präventivhaft, um zivilen Ungehorsam zu unterbinden
Keine weiteren Strafverschärfungen für spezifische Protestformen
Die Unterstützung von Initiativen und Projekten, die sich für den
friedlichen zivilen Ungehorsam einsetzen
Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein stellt sich hinter Forderungen nach konsequenterem Klimaschutz und der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimavertrags. Wir betonen: Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung eines Tempolimits sind sinnvoll und notwendig, um die gesetzlichen Verpflichtungen des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen. Wird die Zielverfehlung im Gebäude- und Verkehrssektor dagegen untätig hingenommen, steht dies in Konflikt mit geltendem Recht.
Dieser Kontext macht besonders deutlich: die Forderungen der Letzten Generation sind kein Angriff auf die Demokratie oder das Grundgesetz. Sie sind legitime Lösungsvorschläge in einer dringend notwendigen Debatte. Auch deshalb verbietet sich ein Vergleich mit Terrororganisationen wie der RAF.
Erfolgt mündlich.
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