Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein 25./26. März 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | LAGen Ökologie und Landwirtschaft (dort beschlossen am: 22.02.2023) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 24.02.2023, 16:22 |
Ö3: 30% Ökolandbau, 30% für Ökolandbau-Lehre und reiner Ökolandbau in Naturschutzgebieten
Antragstext
Ökologischer Landbau trägt nachweislich zum Erhalt der Artenvielfalt bei und
emittiert im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft bis zu 50 % weniger
Treibhausgase.
Der Landesparteitag von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert seine
Vertreter*innen in der Landesregierung, der Landtagsfraktion sowie in den
kommunalen Parlamenten auf, sich dem Ziel der Bundesregierung von 30% Ökolandbau
bis 2030 anzuschließen.
Das Mindest-Ziel von 30% Bio soll auch für Kantinen und Bistros in öffentlichen
Einrichtungen gelten. Insbesondere die Kantinen in Verantwortung des Landes
sollen Vorzeigeprojekte werden und sukzessive Produkte austauschen (z.B. Milch,
Kartoffeln, Hülsenfrüchte).
Damit Bioprodukte für Kantinen und Restaurants attraktiver werden, fordern wir
ein Förderprogramm für Betriebe, die Gemüse, Obst und Fleisch aus dem Ökolandbau
zu Convenience-Produkten für Großküchen verarbeiten (z. B. Schälbetriebe,
Schlachtereien).
Wir fordern das Land und die Kommunen auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür
zu sorgen, dass Flächen der öffentlichen Hand grundsätzlich ohne Einsatz von
Pestiziden und synthetischen Düngemitteln bewirtschaftet werden.
In Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete,
Nationalparks) und in einer Pufferzone von einem Kilometer im Umkreis dieser
Schutzgebiete soll, wenn überhaupt, nur ökologischer Landbau oder eine das
Schutzziel unterstützende landwirtschaftliche Nutzung erlaubt sein.
Um landwirtschaftliche Fachkräfte entsprechend vorzubereiten, fordern wir die
Landesregierung auf, mindestens 30% der Mittel sowie der Forschungs- und
Unterrichtseinheiten bei der Landwirtschafts-Ausbildung an Hoch- und
Landwirtschaftsschulen für Ökolandbau und die entsprechende Forschung
aufzuwenden.
Wir fordern unsere Vertreter*innen in der Landesregierung und unsere
Abgeordneten der Landes-, Bundes- und EU-Parlamente auf, darauf hinzuwirken, die
Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe durch eine Gemeinwohlprämie zu
ersetzen.
Begründung
Eine Studie des Thünen-Instituts über die Leistungen des Ökolandbaus für Umwelt und Gesellschaft zeigt unter anderem, dass die mittleren Artenzahlen der Ackerpflanzen bei ökologischer Bewirtschaftung im Mittel um 95 % höher lagen als bei konventioneller Landwirtschaft. Bei den Feldvögeln lagen Artenzahl und Häufigkeit gemittelt um 35 % bzw. 24 % höher, bei blütenbesuchenden Insekten 23 % bzw. 26 % höher.
Eine Studie der Universität Koblenz-Landau zeigt, dass Insekten selbst in Naturschutzgebieten stark mit Pestiziden belastet sind, und fordert pestizidfreie Pufferzonen von 2 Kilometern Breite um Naturschutzgebiete.
Die Studie „Umwelt- und Klimawirkungen des ökologischen Landbaus“ ergab eine Minderung von Treibhausgas-Emissionen von bis zu 50% im Ökolandbau im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft:
Zur Gemeinwohlprämie:
Es gibt Modelle, die öko-soziale Systemleistung landwirtschaftlicher Betriebe (auch monetär) quantifizieren können. Ein solches Modell wurde kürzlich in der LAG Landwirtschaft vorgestellt. Hierin liegt das Potenzial, das Gießkannenprinzip in der Ausschüttung von öffentlichen Geldern in der Landwirtschaft zu beenden und sie stattdessen an zukunftsfähige Methoden zu koppeln.
Unterstützer*innen
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Nadine Mai (KV Pinneberg)
- Christof Martin (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Markus Winkler (KV Schleswig-Flensburg)
- Ralph Sieber (KV Schleswig-Flensburg)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
- Wiebke Garling-Witt (KV Stormarn)
- Scarlett Schmit (KV Steinburg)
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