V2NEU: Für eine moderne und umfassende Gewaltprävention in Schleswig-Holstein
Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein 25./26. März 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Jan Kürschner (KV Kiel) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 22.02.2023, 21:45 |
Antragshistorie: | Version 1(22.02.2023) Version 1(03.04.2023) |
Kommentare
Susanne Hilbrecht:
zuständig sein? Und wer entscheidet, nach welchen Kriterien aufgesucht werden soll?
Die Begründung liest sich gut, aber darüber wird ja nicht abgestimmt, sondern nur über den im Verhältnis zu dem, was in der Begründung gefordert wird, doch recht mageren Antrag.
Ich bin weder Gesundheitspolitikerin noch Fachfrau im Bereich Gewaltprävention und würde mich daher sehr freuen, wenn mir jemand erklären würde, wie dieser Antrag sowohl seiner Überschrift als auch den in der Begründung genannten Punkten gerecht wird.
Last but not least noch die Frage, wer dieses Angebot bezahlen soll - Abrechnung über Krankenkassen, Kreise im Rahmen des Budgets der Gesundheitsämter oder wird es dafür Geld vom Land geben?
Jan Kürschner:
für dieses Projekt soll es finanzielle Mittel aus dem Justizhaushalt des Landes Schleswig-Holstein geben. Es geht um Gewaltprävention. Wir wollen damit Taten wie in Brokstedt verhindern.
Die Ambulanz soll als multiprofessionelles Team agieren und Personen von sich aus aufsuchen, die von den Behörden für fremdgefährlich gehalten werden. Das ist nötig, weil die Allgemeinpsychiatrien in den Kliniken und die sozialpsychiatrischen Dienste in den Kommunen dieses Feld nicht abgedeckt bekommen.
Für die Einschätzung der betroffenen Personen sollen Prognose- und Planungsinstrumente aus der forensischen Psychiatrie Verwendung finden.
Selbstverletzendes Verhalten ist auch eine Form von Aggression und wird in diesem Zusammenhang als Einstieg in die mögliche Überprüfung einer betroffenen Person eine Rolle spielen. Die Initiative für eine Tätigkeit soll hierbei von allen Behörden kommen können.
Susanne Hilbrecht:
vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung und die Erläuterung.
Sotiria Luedtke:
Warum kann man als fertige Therapeutin keine Praxis eröffnen? Warum muss man fast 12 Monate auf einen Therapiebeginn warten? Ich finde hier Sicherheitsfaktoren wichtig, aber zu kurz gegriffen. Viele Betroffene sind nicht immer selbst- und fremdgefährdent, es sind nur Phasen. Bitte stärkt die Psychosoziale Infrastruktur und kriminalisiert nicht kranke und behinderte Menschen.
Jan Kürschner:
leider ist die Erwähnung von Selbstverletzungen oben offenbar fehlleitend. Ich stelle dazu einen Änderungsantrag. Oben steht, dass empirisch vielfach belegt ist, dass psychisch erkrankte Menschen NICHT häufiger zu Gewalttätigkeiten neigen als psychisch Gesunde. Aber während erstere durch Unterstützung und Behandlung erreichbar sind, sind es letzte nicht. Es geht hier darum, Taten wie in Brokstedt zu verhindern. Das sozialpsychiatrische System zu stärken wäre der richtige Weg. Leider gibt es ausgesprochen viele Großbaustellen, die aber auf Bundesebene oder der kommunalen Ebene liegen. Es gibt bekanntlich eine Krankenhauskrise, die sich auch auf die Psychiatrien auswirkt. Wenn es vom Bund aus eine Reform gibt, wird es lange dauern, bis dies wirklich Wirkung zeigt. Die sozialpsychiatrischen Dienste der Kommunen sind oft nicht in der Lage, ihrer Aufgabe vollends gerecht zu werden. Es gibt zu wenige psychologische Therapeuten. Das alles ist die Landespolitik nicht in unmittelbarer Reichweite. Die von dir angesprochenen Punkte können wir von der Landesebene aus nicht regeln. Wir wollen von der Landesebene aus aber tun, was möglich ist, um der Situation gerecht zu werden. Dazu dient die Gewaltpräventionsambulanz.
Sotiria Luedtke: