Obwohl im Kulturbereich überproportional viele Frauen arbeiten, sind Leitungspositionen in Theatern, Museen oder Orchestern mehrheitlich von Männern besetzt. Mangelnde Qualifikation ist hierfür keine Erklärung: Frauen haben gleiche oder höhere Bildungsabschlüsse und verfügen über die gleichen Führungskompetenzen, denn ein Zusammenhang zwischen Geschlecht und Führung konnte in Studien nicht erkannt werden. Frauen sind den Männern juristisch gleichgestellt und sollten bei der Auswahl für Leitungspositionen endlich gleichbehandelt werden.
Die Besetzung von Jurys, Auswahlgremien oder Kunstkommissionen verläuft ebenfalls nicht im Sinne der Gleichbehandlung und oft intransparent. In diesen Machtpositionen werden jedoch weitreichende Entscheidungen getroffen. Denn wenn über Fördergelder oder Preisvergaben entschieden wird, dann werden Landesmittel verteilt, die für Künstler*innen eine wichtige Auszeichnung für ihren Werdegang bedeuten oder die Finanzierung des nächsten Projektes ermöglichen.
Im Landesaktionsplan heißt es zum Beispiel in § 12 Teilhabe in Gremien:
"Auf eine angemessene Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen ist hinzuwirken. In allen Gremien des Landes ist sicherzustellen, dass die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Das Land soll eine Beteiligung in solchen Gremien ermöglichen, soweit dies der Förderung der Ziele dieses Gesetzes dient."
Es geht also nicht darum, neue rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern geltendes Recht umzusetzen und die Vielfalt der Gesellschaft in der Beteiligung an Entscheidungsprozessen abzubilden.
Kommentare
Rebecca Bräutigam:
Jens Herrndorff: