Die mehr als 3000 Freiwilligendienstleistenden in Schleswig-Holstein leisten wichtige Arbeit für die Gesellschaft. Dafür erhalten sie jedoch nur ein geringes Taschengeld von aktuell maximal 438 Euro im Monat. Dem gegenüber stehen hohe Kosten für Verpflegung, Unterkunft und den öffentlichen Nahverkehr. Da viele Freiwilligendienstleistende, auch aufgrund knappen Wohnraums in größeren Städten, zu ihrer Einsatzstelle pendeln, bietet die Bereitstellung eines kostenfreien 49-Euro-Tickets eine erste niedrigschwellige Möglichkeit für eine effektive Entlastung.
Eine Bevorzugung der Personengruppen der Schüler*innen und Auszubildenden erscheint erscheint auch aufgrund der sonst üblichen Ermäßigungsregelungen im ÖPNV nicht sachgemäß. Die Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV) stellt darüber hinaus in §1 (1) Freiwilligendienstleistende mit Auszubildenden gleich.
Die Landesregierung ist mit ihrem diesjährigen Haushaltsentwurf bereits einen wichtigen Schritt gegangen und plant die Bereitstellung von mehr als einer halben Million Euro für ein vergünstigtes Freiwilligenticket. Das ist ein großer grüner Erfolg! Dennoch dürfen Freiwilligendienstleistende bei der Planung weiterer notwendiger Vergünstigungen nicht vergessen werden.
Antrag: | Schüler*innen und Auszubildenden in SH das 49,- € Ticket (Deutschlandticket) kostenfrei zur Verfügung stellen |
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Antragsteller*in: | Finn Kunert (KV Kiel) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 15.03.2023, 07:27 |
Kommentare
Kerstin Hansen:
ich finde Deinen Gedanken super und die von mir versehentlich im Antrag selbst (nur im Titel) nicht genannte Forderung muss im Antrag ergänzt werden. Dazu habe ich jetzt auch einen Änderungsantrag gestellt.
Ich hätte auch Deinen Antrag unterstützt, allerdings halte ich es nicht für sinnvoll, in diesem Antrag die Freiwilligendienstleistenden mit aufzunehmen.
Ich finde die Forderung nach einem kostenfreien Deutschlandticket für die Freiwilligendienstleistenden genau richtig, würde das aber eher über die Verträge, die die FD mit ihren Einsatzstellen haben, regeln.
Denn die Schüler*innenbeförderung wird finanziell jetzt schon per Gesetz durch Land, Kreis, Schulträger gefördert und hier sollen alle Mittel zusammenfließen und so das Ticket als Schüler*innenfahrkarte finanziert werden.
Finn Kunert:
zunächst freut es mich sehr, dass du die Idee eines kostenfreien Deutschlandtickets für Freiwilligendienstleistende unterstützt!
Ich kann deinen Einwand grundsätzlich nachvollziehen, er ergibt sich meiner Meinung nach allerdings nicht aus deinem Antrag und den aktuellen Regelungen zur Finanzierung der Schüler*innenbeförderung.
Zum einen wird im Antragstext nicht erwähnt, dass die finanziellen Mittel der Schüler*innenbeförderung zusammenfließen und dadurch die Finanzierung geschaffen werden soll. Er ließt sich daher eher wie eine Grundsatzforderung, die nicht an bestimmte Finanzierungskonzepte gebunden ist.
Zum anderen wird neben Schüler*innen auch die Personengruppe der Auszubildenden explizit genannt. Für diese gibt es allerdings meines Wissens nach keinen gesetzlichen Anspruch auf Mittel der Schüler*innenbeförderung. Diese Regelung ergibt sich aus §114 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SchulGSH2007V16P114).
Wenn sich der Antrag also auf die zukünftige Verwendung der Mittel der Schüler*innenbeförderung beschränken soll, müsste die Personengruppe der Auszubildenden konsequenterweise gestrichen werden. So wird auch im Antrag M1, der eindeutig eine Bündelung der Mittel der Schüler*innenbeförderung fordert, die Gruppe der Auszubildenden nicht genannt. Aus diesem Grund habe ich davon abgesehen, auch dort einen Änderungsantrag einzureichen.
Darüber hinaus sehen die Haushaltsanträge der Regierungsfraktionen im Landtag (https://sh-gruene-fraktion.de/sites/sh-gruene-fraktion.de/files/antraege_zum_sachhaushalt_cdu_gruene_08.03.2023.pdf) für das laufende Jahr einen neuen Haushaltstitel über 575.000 Euro für ein Freiwilligenticket vor. Hier wird also eine der Schüler*innenbeförderung vergleichbare Förderung geschaffen, die ebenso wie die Mittel der Schüler*innenbeförderung in die Finanzierung eines auch für Freiwilligendienstleistende kostenlosen 49-Euro-Tickets fließen könnten.
Aus diesen Erwägungen erachte ich eine Aufnahme der Personengruppe der Freiwilligendienstleistenden in den Antrag weiterhin für geboten. Sollte ich Aspekte der Schüler*innenbeförderung außer Acht gelassen habe, die sich bisher meiner Kenntnis entziehen, freue ich mich aber über einen konstruktiven Austausch. Unser gemeinsames Ziel als Grüne muss sein, eine kostengünstige Mobilität für alle jungen Menschen zu verwirklichen.